Internationaler Tag der Demokratie (jährlich am 15. September)

Einführung und Kontext

Demokratie ist einer der wichtigsten Werte unserer Gesellschaft und sichert die Souveränität und Teilhabe des Volkes. Aus diesem Grund führten die Vereinten Nationen 2007 den Internationalen Tag der Demokratie ein, der jährlich am 15. September begangen wird. Der Tag soll für alle Menschen Anlass sein, um die Demokratie zu feiern. Zudem soll die Öffentlichkeit für das Thema Demokratie sensibilisiert werden (vgl. United Nations General Assembly 2007: 3).

Demokratie wird von vielen als Bedingung für die Umsetzung der Menschenrechte gesehen, umgekehrt sind die Menschenrechte ein Grundpfeiler der Demokratie. Eine demokratische Politik- und Gesellschaftsform soll garantieren, dass die Machtkonzentration nicht bei einigen wenigen liegt, und somit Freiheit und Gleichheit für die Bürger*innen sowie ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.

Der erste Artikel des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ In Österreich wird dieser Anspruch durch die repräsentative Demokratie umgesetzt. Vom Volk gewählte Repräsentant*innen (Vertreter*innen) entscheiden stellvertretend für die Bürger*innen (vgl. Republik Österreich Parlament). Allerdings gibt es in Österreich auch Elemente der direkten Demokratie, wie zum Beispiel Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Hierbei können die Bürger*innen direkt mitentscheiden (bei einer Volksabstimmung ist das Ergebnis sogar bindend) (vgl. Bundesministerium für Inneres). In der Schweiz hingegen sind die Elemente der direkten Demokratie viel stärker vertreten und werden dementsprechend auch mehr genutzt. Das bedeutet für die Bevölkerung, dass es viel öfter Abstimmungen gibt und die Bürger*innen direkt mitentscheiden dürfen. Beide Formen haben Vor- und Nachteile: Zwar dürfen Bürger*innen einer repräsentativen Demokratie weniger oft direkt mitentscheiden, andererseits bedeuten zahlreiche Abstimmungen auch einen großen Verwaltungsaufwand. Zudem gibt es viele politische Fragen, die aufgrund ihrer Komplexität nicht so einfach durch einen Stimmzettel beantwortet oder geklärt werden können (vgl. Republik Österreich Parlament).

Hans Kelsen gilt als „Architekt“ der österreichischen Bundesverfassung. Büste Hans Kelsens im Wandelgang der Universität Wien.
© CC0 1.0 Glorfindel Goldscheitel via Wikimedia Commons

Karl Renner war der erste Bundespräsident und Staatskanzler der Zweiten Republik Österreich. Dr.-Karl-Renner-Denkmal, Grazer Schloßberg.
© CC BY 3.0 Andi Oisn via Wikimedia Commons

Demokratie ist dabei nicht „von selbst“ entstanden: Lange Zeit lebten die Menschen in weiten Teilen der Welt in Monarchien bzw. Diktaturen. Das bedeutet, dass nur eine oder wenige Personen die gesamte Staatsgewalt ausübten. Das konnte zum Beispiel ein König oder Kaiser sein. Dabei gibt es keine Kontrollinstanz für die Herrscherin bzw. den Herrscher. Die Bürger*innen mussten sich die Demokratie und damit zusammenhängende Rechte (etwa Meinungsfreiheit, Recht auf politische Mitbestimmung, Recht auf Bildung) erst erkämpfen. Seit 1918 gilt die Republik Österreich als demokratischer Staat. Zwischen 1933 und 1945 – Zeit der austrofaschistischen und nationalsozialistischen Diktaturen – wurden demokratische rechte außer Kraft gesetzt. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde schließlich die Zweite Republik ausgerufen, die bis heute besteht und auf den Grundpfeilern der Demokratie beruht.

Quellen