Sicheres Drittland

Als „sicheres Drittland“ gelten jene Staaten, die die GFK unterzeichnet haben und ein staatliches Asylsystem eingerichtet haben. Asylwerber*innen, welche durch ein sicheres Drittland gereist sind, können in dieses zurückgeschoben werden, weil sie dort bereits Schutz vor Verfolgung erhalten können.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270631/sichere-drittstaaten/ (Stand 17.02.2022)