Nationalrat

Der Nationalrat vertritt das österreichische Volk und wird von österreichischen Wahlberechtigten (Mindestwahlalter 16 Jahre) nach Grundsätzen der Verhältniswahl und den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen, freien Wahlrecht gewählt. Er setzt sich aus 183 Mitgliedern zusammen, es gibt 9 Landeswahlkreise und 39 Regionalwahlkreise; die Verteilung der Sitze entspricht dem Verhältnis der erhaltenen Stimmen der einzelnen Parteien bei der Nationalratswahl. Eine Gesetzgebungsperiode des Nationalrats dauert in der Regel fünf Jahre. Seine Aufgaben liegen in der Gesetzgebung, der Mitwirkung an der Vollziehung (Mitregierung), der Kontrolle der Vollziehung (Kontrollfunktion) sowie im politischen Diskurs. Der Nationalrat verfügt über zwei selbstständige Kontrolleinrichtungen, den Rechnungshof (prüft die Gebietskörperschaften) und die Volksanwaltschaft (prüft Beschwerden von Bürger*innen über Missstände der Verwaltung).

Quellen: Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO). Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), insbes. Art. 24-33.