Europäische Integration

Das Wort „Integration“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet u.a. „hereinnehmen“ oder „miteinbeziehen“. Wirtschaftliche Integration liegt dann vor, wenn sich zumindest zwei Volkswirtschaften aneinander angleichen oder miteinander verflechten, z.B. durch den Abbau von Zöllen. Politische Integration bedeutet, dass Staaten durch Verträge zusammengeführt werden, wobei auch übernationale Organisationen gebildet werden.

Der Begriff „Europäische Integration“ bezeichnet die zunehmende politische und wirtschaftliche Verbindung zwischen europäischen Staaten. Der Europäischen Union kommt dabei besondere Bedeutung zu: Entscheidungen, die bisher bei Nationalstaaten lagern, werden zunehmend auf EU-Ebene getroffen.

Nach Anfängen in den 1950er Jahren, die auch im Zeichen der Friedenssicherung nach dem Zweiten Weltkrieg standen, schlossen sich mehr und mehr Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) an, aus der 1992 die Europäische Union (EU) hervorging. Seit 1993 existiert der europäische Binnenmarkt, der die vier Freiheiten (freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) regelt. 2002 wurde der Euro als gemeinsame Bargeldwährung eingeführt.

Neben der Wirtschaftspolitik wird auch über gemeinsame Außen-, Asyl- und Sozialpolitik auf europäischer Ebene verhandelt. Auch der 1949 gegründete, von der EU unabhängige Europarat, dem heute 47 Staaten angehören, ist Teil der europäischen Integration. Der Europarat fördert die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf kultureller und politischer Ebene. Im Rahmen des Europarats entstand die Europäische Menschenrechtskonvention (1950), deren Einhaltung der 1959 gegründete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht.

Siehe auch: Geschichte der Europäischen Integration – Vertiefungs- und Erweiterungsschritte