Aufenthaltstitel

Aufenthaltsbewilligung. Wer als ausländische*r Staatsbürger*in in Österreich länger als 3 Monate leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen und gewisse Bedingungen erfüllen. Für Bürger*innen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genügt eine Anmeldebescheinigung. Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel (d.h. eine Niederlassungsbewilligung, eine Aufenthaltsbewilligung oder einen „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“). Der Aufenthaltstitel kann nur für einen bestimmten Zweck (z.B.: Studium, Saisonarbeit, Fachkraft, Familiennachzug) beantragt werden.

In der Regel muss ein Aufenthaltstitel vor der Einreise über die österreichische Botschaft im jeweiligen Herkunftsland beantragt werden. Der österreichische Gesetzgeber kann selbst bestimmen, welche Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt werden müssen. Es gibt über 30 verschiedene Aufenthaltstitel, mit jeweils eigenen Regeln. Bei vielen davon ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse wichtig, außerdem eine Versicherung, eine „ortsübliche“ Wohnung. sowie ausreichende Einkünfte, um sich selbst versorgen zu können.