Beispiele direkter Demokratie: Wiener Volksbefragung

In Wien können seit 1973 Bürger*innen mittels Volksbefragungen in der Wiener Stadtpolitik mitmischen. Auch wenn das Ergebnis einer Volksbefragung nicht rechtsbindend ist, so hat sich bislang kaum ein repräsentatives Organ über das Ergebnis einer Volksbefragung hinweggesetzt. Volksbefragungen haben somit nicht nur Meinungserhebungs-, sondern zugleich Entscheidungscharakter. Sie gelten daher als realpolitisch starke und im Gegensatz zum Volksbegehren wirksame direktdemokratische Instrumente (Pelinka/Rosenberger 2007: 87).

Dies lässt sich auch anhand der Geschichte der Wiener Volksbefragungen nachvollziehen, da die Ergebnisse von Volksbefragungen größtenteils Ausdruck in der Politik fanden. Insgesamt gab es bislang acht Volksbefragungen in Wien. Davon wurde der Großteil auf Beschluss des Gemeinderats verordnet, zwei mittels der benötigten Unterschriften von stimmberechtigten Bürger*innen initiiert (Sternwarte-Park/ Konferenzzentrum). Das Themenspektrum von Volksbefragungen ist ziemlich breit angelegt und reicht von Stadtbauprojekten über die Abhaltung der EXPO 1995 bis hin zur Einführung der Ganztagsschule.

Wiener Volksbefragungen

Bebauung des Sternwarte-Parks (1973)

Frage: Sind sie damit einverstanden, dass 3.615 Quadratmeter, das sind 6,14 Prozent des 58.891 Quadratmeter großen Sternwartegeländes in Wien-Währing, für den Neubau eines Zoologischen Instituts der Universität Wien verwendet werden, wobei auch ein Teil des bisher abgeschlossenen Gebietes als Park gestaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?

Die erste Volksbefragung über die Bebauung des Sternwarte-Parks im Jahr 1973 wurde in Wien noch ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt. Anlass war ein geplanter Neubau des Zoologischen Instituts der Universität Wien im nicht-öffentlichen Sternwarte-Park. Das Bauprojekt, das eine Teilverbauung und Öffnung des Sternwarte-Areals bedeutet hätte, erhielt seitens der damals regierenden SPÖ und des Wiener Bürgermeisters Felix Slavik große Unterstützung. Bürgerinitiativen sprachen sich hingegen mit Hinweis auf Gefährdung eines alten Baumbestandes gegen die Verbauung des Sternwarte-Areals aus. Sie wurden von der oppositionellen ÖVP und der Kronenzeitung mit einer großen Medienkampagne unterstützt. Angesichts des öffentlichen Drucks entschloss sich Slavik zur Durchführung einer Volksbefragung, die vom 21. bis 26. Mai angesetzt wurde. Die Mehrheit der Befragten entschied sich bei einer Wahlbeteiligung von einem Drittel der Wahlberechtigten mit 57,4 Prozent gegen die Verbauung des Sternwarteparks. Das Ergebnis der Volksbefragung führte dazu, dass der Park nicht verbaut wurde und für die Öffentlichkeit weiterhin verschlossen blieb. Als Folge auf das Scheitern der Volksbefragung legte Slavik sein Amt als Bürgermeister nieder (Arbeiter-Zeitung, 29.05.1973 / 03.06.1973). Die erste Volksbefragung gilt als ein wichtiges Zeugnis für ein Umdenken im Bereich der Wiener Umweltpolitik, da kurz darauf (1974) von Wiener Landtag ein rigides Baumschutzgesetz verabschiedet wurde, das mit geringfügigen Änderungen bis heute gilt (Brunner/Schneider 2005).

Die Konsequenzen des ersten konsultativen Referendums in Wien belegen vom ersten Gebrauch an den starken realpolitischen Einfluss, den Volksbefragungen auch trotz ihres unverbindlichen Rechtscharakters auf den politischen Entscheidungsprozess haben.

Die EXPO-Volksbefragung 1991

Frage: Sind Sie dafür, dass im Jahr 1995 in Wien eine Weltausstellung abgehalten wird?

Die realpolitischen Konsequenzen von Volksbefragungen werden insbesondere bei der EXPO-Volksbefragung von 1991 deutlich. Anlass war das Expo-Projekt Wien-Budapest für 1995, in dem sich Österreich gemeinsam mit Ungarn für die Durchführung einer Weltausstellung am Standort Wien bewarb. Das Prestigeprojekt, mit dem Wien nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ ein internationales Zeichen als Metropole setzen wollte, erhielt breite Unterstützung durch die Politik, von Wirtschaftskreisen und den Medien. Mit der EXPO wollte man in der Nachnutzung zusätzlich einen zweiten Stadtkern an der Donau schaffen und damit „einen neuen Akzent zeitgenössischer Urbanität“ setzen (Musner 2006: 789). In einer Volksbefragung vom 14. bis 16. Mai 1991, die gleichzeitig mit der Frage über die Errichtung des Kraftwerks Freudenau abgehalten wurde, wurde das EXPO-Projekt mit einer Mehrheit von 65 % der Bürger*innen abgelehnt (Die Errichtung des Kraftwerks wurde befürwortet). Als Gründe für die Ablehnung der Abhaltung der EXPO in Wien nennt Lutz Musner u.a. die seit 100 Jahren erstmals wiedereinsetzenden Grundstücks- und Immobilienspekulationen (Ebd.: 789). Die Weltausstellung fand folglich nicht in Wien statt, die „Donau-City“ wurde trotzdem ausgebaut. Nachdem die in Wien regierende SPÖ mit ihren Projekten auch in den Volksbefragungen zuvor Niederlagen erlitt, wurde nach dem Scheitern der EXPO-Volksbefragung das direktdemokratische Instrument fast zehn Jahre lang nicht mehr angewendet.

Die große Wiener Volksbefragung 2010

„Mit der Volksbefragung haben die Wienerinnen und Wiener die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Stadt mit zu gestalten“ (Rathauskorrespondenz, 02.02.2010). Unter diesem Motto fand vom 11. bis 13 Februar 2010 die siebente Volksbefragung in Wien gleich zu fünf Fragen statt. 24-Stunden-U-Bahn-Betrieb am Wochenende, Einführung der Ganztagsschule, Wiedereinführung der Hausbesorger*innen, Einführung einer Citymaut und der verpflichtende Hundeführerschein waren die Themen der großen Wiener Volksbefragung. Insgesamt beteiligten sich 36 % der Stimmberechtigten an der Volksbefragung. Alle Themen, bis auf die Citymaut, wurden von der Wiener Bevölkerung mit „Ja“ beantwortet. Die Ergebnisse der Wiener Volksbefragung wurden anschließend umgesetzt – ein Versprechen, das Bürgermeister Michael Häupl bereits in der Öffentlichkeit vor Abhaltung der Volksbefragung den Wiener Bürger*innen gab.

Kritik an der Wiener Volksbefragung 2010

Im Umfeld der Wiener Volksbefragung von 2010 entflammte eine große politische und öffentliche Debatte, die die mit dem direktdemokratischen Instrument der Volksbefragung zusammenhängende Problematik verdeutlicht. Es ging in erster Linie um die Formulierung der Fragen: So kam der Vorwurf auf, dass die „erwünschten“ Antworten in der Frage, insbesondere dessen Zusatz-Erläuterungen, schon sichtbar seien, vielmehr die Bürger*innen mittels derartiger Suggestivfragen dazu beeinflusst wurden, für die von der Regierung gewollte Option zu stimmen. Die Kritiker*innen verwiesen u.a. auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Jahr 2000, das Suggestivfragen bei der Volksbefragung von Graz (1997) als rechtlich unzulässig erachtet hatte. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Themen der großen Wiener Volksbefragung von 2010. Laut der Wiener Stadtverfassung darf zum Beispiel nicht über Tarife und Entgelte abgestimmt werden. Folglich könnte, so der Verfassungsjurist Christian Funk, darüber gestritten werden, ob es sich bei dem Thema City-Maut überhaupt um einen zulässigen Gegenstand handelte. Während es in einigen Bundesländern die Möglichkeit gibt, Berufung gegen Volksbefragungen einzulegen, fehlen derartige Rechtsmittel in Wien. So lässt sich nur gegen die Auszählung der Stimmen Einspruch erheben. Auch fehlen im Wiener Volksbefragungsgesetz genaue Angaben darüber, wie Fragestellungen beschaffen sein müssen und ob das Beifügen von Zusatz-Erläuterungen erlaubt ist (Die Presse, 31.01.2010/ Volksbefragungsgesetz Wien). Weiters lassen die Formulierungen der Fragenstellungen laut dem Verfassungsexperten Klaus Poier die primäre politische Zielsetzung der Volksbefragung erkennen. Die Volksbefragung diente somit vor allem dem Zweck einer Legitimierung der Regierungspolitik sowie Mobilisierung seitens der Sozialdemokraten im Vorfeld der im Herbst 2010 durchgeführten Gemeinderats-/Landtagswahlen (Poier 2012: 121/ Die Presse, 19.12.2009). Die Antworten der Bevölkerung zur Wiener Volksbefragung waren mit den Regierungspositionen – bis auf Frage 4 (U-Bahn-Nachtbetrieb) identisch. Das Ergebnis der Volksbefragung von 2010 wurde gleichzeitig von der Regierung als politischer Erfolg verkauft (Pentz 2010: 120f.).

Debatten im Vorfeld zur Wiener Volksbefragung 2013

Auch in der öffentlichen Debatte zur Volksbefragung im März 2013 wurde wieder über Suggestivfragen, unzulässige Themen und Wahlkampfpolitik mittels Volksbefragungen diskutiert. Die Stadtregierung einigte sich schließlich auf vier Themen, zu welchen die Wiener und Wienerinnen befragt werden sollten: Parkraumbewirtschaftung, Olympiabewerbung 2028, Schutz vor Privatisierung kommunaler Betriebe und Bürger*innen-Solarkraftwerke. Im Vorfeld waren sich Politiker*innen und Verfassungsjurist*innen darüber uneinig, ob über eine Ausweitung der Wiener Parkraumbewirtschaftung überhaupt abgestimmt werden darf, oder ob das Thema unter die von einer Volksbefragung ausgeschlossenen Gemeindeabgaben fällt (Wiener Stadtverfassung/ Die Presse, 25.07.2012). Die ÖVP versucht mittels einer durch Unterschriften eingeleiteten Volksbefragung die von der rot-grünen Regierung geplante Ausweitung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und kostenpflichtigen „Parkpickerl“ für Bewohner*innen der Bezirke zu verhindern.

Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou wollte das Thema der ansteigenden Mieten in Wien hingegen zu einem entscheidenden Thema bei der nächsten Nationalratswahl machen und die Bürger*innen zu einer Mietpreisobergrenze befragen lassen (Der Standard, 11.11.2012). Eine angestrebte Mietrechtsreform würde zwar in die Kompetenz des Bundes fallen, eine Volksbefragung in Wien betrachtete Vassilakou jedoch als Möglichkeit für das Bundesland Wien sich – „ausgestattet mit einem starken Mandat der Bevölkerung“ beim Bund für das Thema einzusetzen (Die Presse, 15.11.2012).

In der öffentlichen Debatte wurde vor allem eine Wirkung des konsultativen Instruments erkennbar: Volksbefragungen bzw. schon das Ankündigen des Instrumentes machen die Öffentlichkeit auf Sachfragen aufmerksam und drängen die Politik dazu, Stellung zu beziehen und politische Lösungsalternativen zu entwickeln. Gleichzeitig deutet sich in Wien und Österreich eine Entwicklung an, in der insbesondere bei kontroversen Sachthemen vermehrt die Meinung der Bevölkerung eingeholt wird. Die politische Diskussion, die in der Regel vorwiegend im Landtag bzw. Gemeinderat stattgefunden hätte, wird im Fall einer Volksbefragung, die Bürger*innen mit realpolitischer Entscheidungsmacht ausstattet, verstärkt in die „Stimmbürger*innenarena“ und somit Öffentlichkeit verlagert. Dadurch kommt es nicht nur zu einer Verflechtung der unterschiedlichen Ebenen von Politik, Expert*innen, Medien und Bürger*innen, sondern teilweise auch zu Annäherungen der politischen Positionen. So gab es in der „Parkpickerl“-Diskussion Anzeichen für eine Zusammenarbeit zwischen der rot-grünen Regierung und der Opposition. Zudem wurde ein neues Parkraumbewirtschaftungsmodell durch Expert*innen erarbeitet, das den Wiener*innen bei der Volksbefragung vorgelegt wurde (Die Presse, 16.11.2012).

Die Wiener Volksbefragung vom 7. bis 9. März 2013

Die Wiener Volksbefragung lief unter dem Slogan „Wien will’s wissen“ ab. Wien bzw. die Wiener Stadtregierung wollte folgendes von ihren Bürger*innen wissen:

  1. Wie soll die Parkplatzsituation und Lebensqualität für Bezirksbewohner*innen verbessert werden?
    1. Es sollen für jeden Wiener Bezirk Parkraumregeln eingeführt werden.
    2. Es soll Lösungen für einzelne Bezirke geben (mit Berücksichtigung der Interessen der Nachbarbezirke).
  2. Soll sich die Stadt um die Austragung der Olympischen Sommerspiele 2028 bemühen?
    1. Ja
    2. Nein
  3. Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?
    1. Ja
    2. Nein
  4. Soll die Stadt nach dem Beispiel der Bürger*innen-Solarkraftwerke weitere erneuerbare Energieprojekte entwickeln, die mit finanzieller Beteiligung der Bürger*innen realisiert werden?
    1. Ja
    2. Nein

Laut Wählerevidenz des Magistrats waren rund 1.15 Mio. Bürger*innen stimmberechtigt und von 7.-9. März dazu aufgerufen, diese vier Fragen zu beantworten. Dazu standen ihnen 52 Annahmestellen in ganz Wien zur Verfügung, um ihre Stimmkarte persönlich abzugeben. Es zeichnete sich jedoch bereits im Vorfeld ab, dass die meisten Bürger*innen per Briefwahl abstimmen würden. Um dies zu erleichtern wurde den Wiener*innen eine großzügige Nachfrist von 9 Tagen gewährt. Diese Stimmen mussten erst bis spätestens 18. März einlangen.

Diese lange Nachfrist, die Formulierung der Fragen bzw. die abgefragten Themen führten sowohl bei Opposition als auch bei Politolog*innen und Jurist*innen zu Kritik. So sprach Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem Ö1 Interview davon, dass die Befragung „in manchen Punkten nahe am Missbrauch“ liege. Besonders bedenklich sei, dass durch die lange Nachfrist für die Briefwähler*innen die Möglichkeit des „taktischen Wählens“ gegeben sei. Es ist also möglich, die Verkündung der ersten Ergebnisse abzuwarten und dann erst seine oder ihre Stimme abzugeben. Bei Wahlen auf Bundesebene wurde die Nachfrist für Briefwahlen aus diesem Grund wieder abgeschafft.

Der Politologe Peter Filzmaier sprach von einer „ganz klaren politischen Strategie von SPÖ und Grünen“, da Themen abgefragt würden, die entweder in ferner Zukunft liegen (Olympia 2028) oder die aus der Luft gegriffen wurden und sich nicht auf eine aktuelle Debatte oder Problemlage beziehen (Privatisierung von Wasser und anderen kommunalen Dienstleistungen). Besonders in der Frage der kommunalen Dienstleistungen wurde die Haltung der SPÖ kritisiert, welche einerseits das Ergebnis der Volksbefragung respektieren und umsetzen wollte, jedoch andererseits an ihrer langjährigen Position des Schutzes vor Privatisierung festhielt. Von Oppositionsparteien und Medienvertreter*innen wurde dies als widersprüchlich und unehrlich angeprangert.

Die Opposition übte äußerst scharfe Kritik an der Volksbefragung: Die FPÖ rief zum vollständigen Boykott der Befragung auf und plakatierte die Aufforderung an die Bürger*innen, ihre Wahlkarten in den Mülleimer (statt in die Wahlurne) zu werfen. Auch die ÖVP forderte einen Teilboykott bei der Parkpickerl-Frage. Andere Initiativen oder Parteien führten Gegenkampagnen durch, um ihrer Entrüstung über die geplante Befragung bzw. die konkreten Fragestellungen Ausdruck zu verleihen (etwa NEOs, Liste „Wir im Ersten“). Die vollständige Verneinung der Bürgerbefragung und damit der Einbindung der Bürger*innen in den politischen Willensbildungsprozess muss aus demokratiepolitischer Sicht jedoch ebenso kritisiert werden. Sie behindert neben der Ausübung eines direktdemokratischen Instruments eine sachliche und kritische Diskussion über Themen wie konkrete Fragestellungen, Themenauswahl und ähnliches.

Besonders kritisiert wurde neben der suggestiv formulierten Privatisierungsfrage auch die Frage nach der Parkraumbewirtschaftung, da die Bürger*innen nur über die Zuständigkeit der Parkraumbewirtschaftung entscheiden konnten, nicht jedoch, ob sie diese insgesamt wünschen. Dies wäre jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, da (wie oben angemerkt) Gebühren und Abgaben von Volksbefragungen ausgenommen sind.

Am 18. März wurden die endgültigen Ergebnisse der Befragung veröffentlicht. Demnach lag die Beteiligung bei 38,7% bzw. 443.740 Stimmen. Eine klare Mehrheit von 71,94% (das entspricht 212.672 Stimmen) ist gegen eine Olympiabewerbung Wiens. Wenig überraschend sprachen sich 86,96% für einen Privatisierungsschutz von Kommunalbetrieben aus (258.758 Stimmen). 66,06% stimmten für eine weitere Förderung von BürgerInnen-Solarkraftwerken (185.417 Stimmen). Bei der Frage nach der Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung sind 62,52% für eine Regelung nach Bezirken, das entspricht 165.004 Stimmen.