Schlüsselkraft

Ausländische Arbeitskräfte gelten in Österreich dann als Schlüsselkraft, wenn sie eine hochqualifizierte Ausbildung haben und über besondere Kenntnisse verfügen, die auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nachgefragt sind. Schlüsselkräfte aus Drittstaaten können um den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte" oder "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" ansuchen, um in Österreich leben und arbeiten zu können.