Landwirtschaftskammern

Die Landwirtschaftskammern als gesetzliche Interessenvertretungen der Bauern und Bäuerinnen existieren seit der Ersten Republik. 1922 wurde die erste Landwirtschaftskammer in Niederösterreich errichtet. 1945 haben die Landwirtschaftskammern ihre ursprüngliche Tätigkeit wieder aufgenommen. 1946 wurde – die bereits in der Ersten Republik bestehende – Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern als zentrale land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung Österreichs wiederhergestellt. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf die gesamte Land- und Forstwirtschaft, die Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft, die öffentlich-rechtliche Vertretung aller Eigentümer*innen, Pächter*innen und Nutznießer*innen land- und forstwirtschaftlicher Unternehmungen sowie die Beratung von Land- und Forstwirt*innen und die Durchführung von Förderungsaufgaben. Als Teil der Sozialpartnerschaft sind die Landwirtschaftskammern an der Gesetzgebung in allen Bereichen beteiligt. Die Organisationsstruktur sieht die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs als Dachorganisation vor. Daneben existieren neun Landes-Landwirtschaftskammern, deren Aufbau weitgehend einheitlich ist (Vollversammlung, Hauptausschuss, Kontrollausschuss, Präsident*in und Fachausschüsse) sowie Bezirksbauernkammern und Ortsausschüsse. Landeskammerrät*innen und Bezirkskammerrät*innen werden von den wahlberechtigten Kammermitgliedern für 5 Jahre gewählt.

Quellen: https://www.oesterreich.com/de/wirtschaft/interessensvertretungen/landwirtschaftskammer-lk; https://www.lko.at/geschichte-der-b%C3%A4uerlichen-interessenvertretung-in-%C3%B6sterreich+2400+1037421 (Stand 29.03.2022)