Konkurrenzdemokratie

Bezeichnung für eine demokratische Regierungsform, in der (gesellschaftliche und) politische Konflikte in erster Linie über einfache politische Mehrheiten bzw. einfache Mehrheitsregeln gelöst werden (abgeleitet von lat. „im Wettstreit stehen“). Meistens stehen sich dabei zwei große Parteien oder Gruppierungen gegenüber, die miteinander konkurrieren, z.B. in Form von Regierung und Opposition (wie in GB oder den USA).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein, Das Politiklexikon, 4., aktual. Aufl. Bonn 2006.