Freies Mandat

Die Abgeordneten des Parlaments sind in Ausübung ihrer Tätigkeit weder an Aufträge und Weisungen noch an Vorgaben ihrer Wähler und Wählerinnen gebunden, sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Das freie Mandat steht im Widerspruch zum Klubzwang / zur Fraktionsdisziplin und gilt als ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/NR/ABGNR/index.shtml  (Stand 15.03.2022)