Europäischer Rechnungshof

Der 1977 gegründete Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg besteht aus 27 Mitgliedern (ein*e Vertreter*in pro Mitgliedsland) und wacht darüber, dass die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Haushaltsverordnung und für die vorgesehenen Zwecke verwendet. Jede Stelle, die Zugang zu Mitteln der Union hat, unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof und ist verpflichtet, ihm die Unterlagen und Informationen zu übermitteln, die er verlangt. Der Rechnungshof kontrolliert nicht nur die Organe der Union, sondern auch nationale, regionale und lokale Stellen, die Gelder der Union verwalten sowie Empfänger*innen von EU-Beihilfen innerhalb und außerhalb der Union. Er legt jährlich einen Bericht an das Europäische Parlament vor, kann aber auch jederzeit Sonderberichte zu bestimmten Bereichen abgeben oder von EU-Organen wegen Informationen kontaktiert werden. Durch das Aufzeigen von Schwachstellen trägt er auch zur Verbesserung des Systems bei. Seine Mitglieder werden vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt.

Quellen: https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-court-auditors_de https://www.eu-info.de/europa/europaische-institutionen/europaeischer-rechnungshof/ (Stand 15.03.2022)