Beschäftigungsbewilligung

Um in Österreich arbeiten zu können, benötigen Staatsangehörige von Drittstaaten, die unter die Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes fallen, eine Beschäftigungsbewillung. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die ausländische Staatsbürger*in bereits einen Aufenthaltstitel besitzt.