Zivilgesellschaft beschreibt den Teil einer Gesellschaft, der sich aus im öffentlichen Raum aktiven Zusammenschlüssen bildet. Die Selbstorganisation der Bürger*innen beruht dabei auf freiwilligem Engagement, das nicht in erster Linie profitorientiert ist und nicht allein individuellen Interessen dient. Typische Organisationsformen im institutionalisierten Bereich der Zivilgesellschaft sind Vereine, Verbände, Stiftungen sowie andere rechtsfähige und nicht rechtsfähige Körperschaften. Die Akteur*innen agieren unabhängig vom Staat und weitgehend außerhalb des Marktes. Sie verfolgen keine Gewinnabsicht und richten sich nach demokratischen Prinzipien. Zu den klassischen Vertreter*innen zählen gemeinnützige Vereine und andere Akteur*innen aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Freizeit, ebenso wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Bürgerinitiativen, Berufsverbände und Gewerkschaften. Außerdem gehören alle Formen des Engagements zur Zivilgesellschaft, die darauf abzielen, Einfluss auf gesellschaftliche Meinungs- und Willensbildungsprozesse zu nehmen, wie beispielsweise Demonstrationen, Streiks oder Petitionen (Stricker und Strasser 2014). Auch ungebundenes Engagement, das nicht formal organisiert ist, gehört zur Zivilgesellschaft (Pollack 2004: 27).
(Autor: Michael Nagel)
Quellen: Pollack, Detlef (2004): Zivilgesellschaft und Staat in der Demokratie. In: Zivilgesellschaft und Sozialkapital: Herausforderungen Politischer und Sozialer Integration, Hg. von Ansgar Klein, S. 23–40. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften; Stricker, Michael/Strasser, Hermnann (2014): Zivilgesellschaft. In: Wörterbuch der Soziologie, Uni-Taschenbücher, Hg. von Endruweit, Günter/Trommsdorff, Gisela/Burzan, Nicole, S. 641–642. Konstanz–München: UVK Verlagsgesellschaft mbH mit UVK/Lucius; UTB.