Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine Harmonisierung der Wirtschaftspolitik. Sie ist mit dem Europäischen Binnenmarkt bereits seit 1993 im Wesentlichen realisiert. Die Anfang 1999 vollendete Währungsunion beinhaltet eine vergemeinschaftete Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken und die Einführung des Euro als gemeinsame Währung der teilnehmenden Länder. Um an der Währungsunion teilnehmen zu können, müssen die EU-Mitgliedsstaaten jedoch relativ strenge Kriterien (Konvergenzkriterien) erfüllen.

Die Eurogruppe wurde durch den Vertrag von Lissabon gestärkt, Ziel dabei war eine verbesserte Abstimmung zwischen den Mitgliedsländern. Neu ist zum Beispiel das Amt des Präsidenten der Eurogruppe: Dieser wird für zweieinhalb Jahre von den Mitgliedern der Eurozone gewählt. Seit dem Lissabonner Vertrag ist Die EZB nun auch ein Organ der Europäischen Union, die Mitglieder ihres Direktoriums werden ab jetzt mit qualifizierter Mehrheit vom Europäischen Rat gewählt.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/79/die-geschichte-der-wirtschafts-und-wahrungsunion; https://www.bmf.gv.at/themen/wirtschaftspolitik/wirtschaftspolitik-waehrungspolitik.html (Stand 02.03.2022)