Volksbefragung

Neben der Volksabstimmung und dem Volksbegehren ist die Volksbefragung ein weiteres Instrument der direkten Demokratie, das auf Bundesebene 1989 eingeführt wurde. Die Volksbefragung dient dazu, die Einstellung der Bürger*innen über Fragen von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung zu erforschen, noch bevor ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Beschlossen wird eine Volksbefragung vom Nationalrat. Antragsberechtigt dazu sind nicht nur die Abgeordneten des Nationalrates, sondern auch die Bundesregierung. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend und muss somit nicht vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Volksbefragungen gibt es auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Auf Bundesebene wurde das Instrument der Volksbefragung erst einmal angewendet (2013 zur Beibehaltung oder Abschaffung der Wehrpflicht), auf Landesebene (wie etwa 2000 zum Bau eines neuen Musiktheaters in Linz) schon öfter.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKFR/; https://www.politik-lexikon.at/volksbefragung/ (Stand 19.01.2021)