Verwaltungsinitiative

Die Verwaltungsinitiative als Element der direkten Demokratie existiert in den Landesverfassungen von Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg und bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten die Vornahme eines bestimmten Verwaltungsaktes von der Landesregierung verlangen kann.