Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist die derzeit gültige Rechtsgrundlage der Europäischen Union. Der Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Staats- und Regierungschefs und den Außenminister*innen der 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und ist am 1.12.2009 nach langen Auseinandersetzungen in Kraft getreten. So hatte die irische Bevölkerung im Vorfeld in einem Referendum 2008 den Vertrag abgelehnt. Nachdem die EU Irland Souveränitätsgarantien in bestimmten Politikfeldern zugestanden hatte, stimmten die irischen Bürger*innen in einem zweiten Referendum 2009 dem Vertrag dann zu.

Der Vertrag von Lissabon brachte verschiedene Änderungen an den bisher geltenden Verträgen – dem EU-Vertrag und dem EG-Vertrag – vor. Der EU-Vertrag hat seinen Namen „Vertrag über die Europäische Union“ behalten. Der EG-Vertrag erhielt nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den Namen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“: Die Europäische Union besitzt nun internationale Rechtspersönlichkeit und ersetzt damit die Europäische Gemeinschaft. Das Drei-Säulen-Modell wurde aufgelöst.

Ein wichtiges inhaltliches Ziel war es, die EU mit dem Lissabonner Vertrag demokratischer und transparenter zu machen. Durch die Ausweitung des sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ hat das Europäische Parlament nun ein besseres Mitspracherecht und zusätzliche Kompetenzen in vielen Politikfeldern. Auch die nationalen Parlamente sollten besser einbezogen werden. Die europäischen Bürger*innen haben jetzt die Möglichkeit, durch Bürgerinitiativen neue politische Vorschläge der Kommission zu fordern. Erstmals wurde den Mitgliedsstaaten auch die Option eines EU-Austritts eröffnet. Die Institutionen der EU sollten durch den Lissabonner Vertrag effizienter werden und eine bessere politische Handlungsfähigkeit erlangen: Aus diesem Grund wurde das Abstimmungsverfahren im Ministerrat der EU reformiert. Das Prinzip der doppelten Mehrheit soll einer schnelleren Entscheidungsfindung dienen.

Der Vertrag von Lissabon übernimmt viele Vorschläge des hinfällig gewordenen Verfassungsentwurfes in abgewandelter Form: So entspricht das mit dem Lissabonner Vertrag neu eingerichtete Amt des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik in etwa dem ursprünglich geplanten Amt eines EU-Außenministers. Neu sind im übrigen auch der Europäische Auswärtige Dienst und das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates.

Besonderes Gewicht liegt auf der Betonung der Grundrechte: So wurde eine Grundrechte-Charta in das europäische Primärrecht eingebunden, die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bekräftigt und der Bürgerrechtsschutz verbessert, z. B. durch die Ausweitung von Klagemöglichkeiten. Die EU wurde zudem handlungsfähiger in den Bereichen Sicherheit, Freiheit und Recht.

Quellen: http://www.eu-info.de/europa/eu-vertraege/Vertrag-Lissabon/aenderungen/, www.focus.de/politik/ausland/eu/eu-referendum-irland-sagt-ja-im-zweiten-anlauf_aid_441567.html (Stand 14.04.2022)