Vertrag von Amsterdam

1957 wurde in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) abgeschlossen. Seither gab es zwei bedeutende Vertragsänderungen: 1985 wurden mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Verwirklichung des Binnenmarktes endgültig im Vertrag verankert und die Grundlagen für eine gemeinsame europäische Außenpolitik geschaffen. 1993 zeichnete der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vor und führte einen weiteren Aufgabenbereich der EU – Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres – ein. Der Vertrag von Amsterdam, seit 1999 in Kraft, verhandelt im Juni 1997, ist die dritte große Vertragsänderung. Er verfolgt vier große Ziele: Beschäftigungspolitik und Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der EU zu machen, die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen und die innere Sicherheit zu erhöhen, es Europa zu ermöglichen, in der Welt ein Wort mitzureden sowie angesichts der bevorstehenden Erweiterung die Organe der Europäischen Union effizienter zu gestalten (v. a. Stärkung des Europäischen Parlaments). Verbraucher- und Umweltschutz werden erstmals offiziell erwähnt.

Quelle: www.europarl.europa.eu/topics/treaty/pdf/amst-de.pdf (Stand 14.04.2022)