Verordnung zur Ausschaltung von Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben

Diese Verordnung wurde am 12. November 1938, also zwei Tage nach dem Pogrom vom 9./10. November, der so genannten „Reichskristallnacht“, erlassen. Sie erweiterte die bereits erlassenen Berufsverbote für jüdische Personen – wie etwa das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 – durch das Verbot der Führung von Gewerbebetrieben und Handelsgeschäften, der Ausübung der Funktion eines*einer leitenden Angestellten oder Betriebsführer*in.

Quelle: http://www.ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail (Stand 01.03.2022)