Vermögensentzug

Der NS-Staat hat aus unterschiedlichen ideologischen, politischen und ökonomischen Gründen Personen, Personengruppen und Institutionen wie Personen jüdischen Glaubens, nationalen Minderheiten, Regimegegner*innen, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Vereinen Vermögen entzogen. Der Vermögensentzug an jüdischen Personen (Arisierung) erfordert hierbei nicht nur aufgrund der quantitativen Dimension des Raubes sowie des Umstandes, dass sie die einzige Personengruppe waren, für deren Vermögensentzug eigene Behörden und Institutionen (Vermögensverkehrsstelle, Vugesta) geschaffen wurden, sondern v.a. weil der Vermögensentzug hier Vorstufe des Holocaust war, eine besondere Betrachtung. Determiniert war der Vermögensentzug durch Privat-, Gruppen- und Staatsinteressen; entzogen wurden grundsätzlich sämtliche Arten von Vermögen; wobei die brutale Beraubungspraxis den Druck auszuwandern auf die jüdischen Personen erhöhte, sie gleichzeitig aber auch dabei behinderte (Gildemeester-Auswanderungs-Hilfsaktion, Zentralstelle für jüdische Auswanderung, Reichsfluchtsteuer) bzw. als Ausgangspunkt dafür genommen wurde, ihr Vermögen für verfallen zu erklären (11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz).

Quelle: https://www.wien.gv.at/verwaltung/restitution/vermoegen/index.html (Stand 01.03.2022)