Verhältniswahlrecht

Zählt neben dem Mehrheitswahlrecht zu den Grundtypen der Wahlsysteme. Die Parteien erhalten im Verhältnis der für die jeweilige Parteiliste abgegebenen gültigen Stimmen die entsprechende Anzahl von Parlamentsmandaten. Grundgedanke ist eine möglichst genaue Repräsentation der sozialen und politischen Gruppierungen in der Bevölkerung. Dieses Verhältniswahlsystem besteht in Österreich seit der Gründung der Republik und ist in der Bundesverfassung verankert.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.993121.html; https://www.politik-lexikon.at/verhaeltniswahl/ (Stand 01.03.2022)