Vergemeinschaftung

Der Begriff Vergemeinschaftung stammt aus der EU-Politik: In jenen Politikbereichen, die vergemeinschaftet sind, werden Vorschläge und Entscheidungsverfahren nicht auf der Ebene der Regierungszusammenarbeit, sondern auf der Gemeinschaftsebene, d. h. der EU-Organe, entschieden. An ihr sind die Kommission, der Rat und das Parlament beteiligt.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296522/vergemeinschaftung/ (Stand 01.03.2022)