Verbotsgesetz 1947

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und des nationalsozialistischen Terror-Regimes wurde in Österreich das so genannte Verbotsgesetz verabschiedet. Das bedeutet, jede Form der Gutheißung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts oder sonstiger Verbrechen des NS-Regimes ist verboten. Es ist außerdem verboten, Vereine oder Parteien, die das Gedankengut oder die Ideologie des Nationalsozialismus weiterführen, zu gründen oder zu unterstützen. Auch bei Veranstaltungen oder in Medien darf dieses Gedankengut nicht weitergegeben, verherrlicht oder verharmlost werden. Dieses Gesetz ist eine wichtige Schranke für die Meinungsäußerung.

Quelle: https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Verbotsgesetz_1947, https://www.politik-lexikon.at/verbotsgesetz/ (Stand 01.03.2022)