Unionsbürgerschaft

Nach Art. 8 des Vertrags von Maastricht (1992) sind alle Staatsbürger*innen eines EU-Mitgliedsstaates zugleich Unionsbürger*innen. Aufgrund des gemeinsamen Binnenmarkts besitzen die EU-Bürger*innen eine Reihe allgemeiner Rechte in verschiedenen Bereichen (freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zugang zu Beschäftigung und sozialem Schutz etc.). Darüber hinaus beinhaltet die Unionsbürgerschaft spezifische Bestimmungen und Rechte, die sich in vier Gruppen einteilen lassen: Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht im gesamten Unionsgebiet; aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Mitgliedstaat, in dem der*die Unionsbürger*in seinen*ihren Wohnsitz hat; diplomatischer und konsularischer Schutz durch die Behörden eines jeden Mitgliedstaats, wenn der Mitgliedstaat, dessen Angehörige/r man ist, in dem betreffenden dritten Land nicht vertreten ist; Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Recht, sich an den europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Der vom EU-Parlament gewählte Bürgerbeauftragte kann Untersuchungen z.B. aufgrund von Beschwerden von Bürger*innen einleiten. Wie im Vertrag von Amsterdam ausgeführt wird, der die Bürger*innenrechte erweitert und spezifiziert, soll die Unionsbürgerschaft zusätzliche Rechte und zusätzlichen Schutz bringen, aber nicht an die Stelle der nationalen Staatsbürgerschaft treten. Die Einführung der Unionsbürgerschaft war vielmehr zur Stärkung der europäischen Identität und stärkeren Integration der Bürger*innen in den Integrationsprozess gedacht.

Der Vertrag von Lissabon hat die Unionsbürgerrechte gestärkt: Einzelne können nun gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter klagen, die sie unmittelbar betreffen und die keinen Durchführungscharakter auf nationaler Ebene haben. Außerdem wird der Zuständigkeitsbereich des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erweitert, er erstreckt sich nun auf alle EU-Organe und Politikfelder. Der Rechtsschutz der Bürger*innen wird damit verbessert. Über dies hinaus finden die Ratstagungen jetzt öffentlich statt, was einer Verbesserung der Transparenz und der Informationsmöglichkeit der Bürger*innen dienen soll. EU-Dokumente werden im Internet der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative soll die EU demokratischer machen: Eine Million Bürger*innen aus unterschiedlichen EU-Staaten können nun über ein Volksbegehren eine Gesetzesinitiative bei der Europäischen Kommission anregen.

Quellen: Europa-Aktionen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/europa-aktionen.html EU: https://europa.eu/european-union/about-eu/eu-citizenship_de (Stand 04.02.2021)