Selbstbestimmungsrecht der Völker

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker besagt, dass Völker bzw. Nationen das Recht haben, über ihr eigenes Schicksal politische Entscheidungen zu treffen. Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde es als das Recht von bisher multinationalen Großreichen (wie das Habsburgermonarchie) angehörigen Völkern verstanden, eigene Staaten zu bilden. Nach 1945 wurde der Begriff vor allem im Kontext mit der Dekolonisation verwendet, nach 1989 in Bezug auf die Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Jugoslawiens.

Quelle: https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/selbstbestimmungsrecht (Stand 17.02.2022)