Schengener Abkommen

Das Schengen-Abkommen regelt den freien Personenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Menschen können die Grenzen frei von Kontrollen überschreiten. Den Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden folgten nach und nach weitere, heute gehören 26 Länder zum Schengen-Raum: alle EU-Mitglieder – abgesehen von Irland, dem Noch-Mitglied Großbritannien, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern – sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Menschen aus Drittstaaten, die für die Einreise ein Visum benötigen, suchen für ein Schengen-Visum an, das im gesamten Schengen-Raum gültig ist.

Das Schengener Abkommen (1985), das Schengener Übereinkommen (1990, „Schengener Durchführungsübereinkommen“) und die auf Grundlage beider Dokumente angenommenen Bestimmungen werden zusammen als "Schengen-Besitzstand" bezeichnet. Benannt ist das Schengener Abkommen nach dem Städtchen Schengen an der Mosel im Dreiländereck Luxemburg – Frankreich – Deutschland.

1995 wurde das Schengen Informationssystem (SIS) gegründet, das die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erleichtern soll. Es handelt sich um ein digitales Netzwerk, mit dem Informationen über gesuchte Personen, gestohlene Fahrzeuge und Gegenstände gesammelt werden. Bei der Erteilung von Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigungen in den Schengenraum kann im SIS nachgeschaut werden, ob es zu der betreffenden Person in einem anderen Schengenstaat bereits einen Eintrag gibt. Seit 2013 ist eine erweiterte Form des Systems, SIS II, in Verwendung.

(Stand: Dezember 2019)

Quellen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/oesterreich_in_der_eu/Seite.249203.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengen/207786#content_2