Reichsrat

Der Reichsrat wurde 1861 eingerichtet; er war ein Zweikammernparlament, dass sich aus Abgeordneten- und Herrenhaus zusammensetzte. Ab 1867 vertrat er die österreichische (cisleithanische) Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Die Mitglieder des Herrenhauses ernannte der Kaiser, die Abgeordneten wurden gewählt. Nach der Gründung der Republik Österreich wurde der Reichsrat 1920 durch die heute noch bestehenden Gremien Nationalrat und Bundesrat abgelöst.

Quellen: www.parlament.gv.at; https://austria-forum.org/af/AEIOU; www.geschichtewiki.wien.gv.at (Stand 06.04.2022)