Opferfürsorgegesetz (OFG)

Das erste Opferfürsorgegesetz wurde am 17. Juli 1945 beschlossen, als Opfer wurden zunächst nur österreichische Widerstandskämpfer*innen angesehen, denen bei sozialer Bedürftigkeit und gesundheitlichen Schäden bestimmte Fürsorgemaßnahmen, Vergünstigungen bzw. Renten zuerkannt wurden. Opfer rassischer Verfolgung blieben vom OFG ausgeschlossen, sofern sie keinen Nachweis eines aktiven Einsatzes gegen das NS-Regime erbringen konnten.

Das zweite OFG von 1947 sah auch Fürsorgemaßnahmen für Opfer rassischer Verfolgung vor, anspruchsberechtigt waren aber allgemein nur österreichische Staatsbürger*innen (also nicht die Vielzahl der Vertriebenen, die eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hatten), die mindestens sechs Monate Haft in einem KZ oder ein Jahr Haft in einem Gefängnis o.ä. nachweisen konnten.

Zahlreiche Novellen erweiterten langsam den Kreis der Anspruchsberechtigten, z.B. wurde in der 7. Novelle 1952 erstmals nicht nur Fürsorge, sondern eine Haftentschädigung pro Monat gewährt, die 8. Novelle 1953 machte die Haftentschädigung nicht mehr vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft abhängig, die 12. Novelle stellte noch einmal eine Erweiterung des Kreises anspruchsberechtigter Personen dar. Dennoch wies das OFG weiterhin viele Mängel und Ungerechtigkeiten auf, oftmals war es schwer, die Nachweise erlittener Verfolgung zu erbringen. Zudem blieben viele Gruppen nach wie vor ausgeschlossen: Nicht anspruchsberechtigt waren Roma und Sinti (teilweise), Homosexuelle, sogenannte „Asoziale“, „Euthanasie“-Opfer und andere Gruppen. Sie erhielten erst durch den 1995 geschaffenen Nationalfonds eine Entschädigung, ebenso wie die jüdischen Vertriebenen, die bis dahin nur teilweise und sehr gering entschädigt worden waren.

Quellen: Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), (sowie BGBl Nr. 180/1952, BGBl. Nr. 109/1953, BGBl Nr. 101/1961).
https://ausstellung.de.doew.at/b38.html (Stand 04.04.2022)