Neutralität

Neutralität bedeutet in Österreich Bündnisfreiheit. Die österreichische Neutralität knüpft politisch an den Staatsvertrag von 1955 an, ist aber in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 verankert. Darin heißt es, dass Österreich zur dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zur Unverletzlichkeit seines Gebietes seine immerwährende Neutralität erklärt und diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen wird. Gleichfalls erklärte Österreich, keinen militärischen Bündnissen beizutreten oder die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet zuzulassen. In den Jahren nach 1955 prägte die Neutralität im Zeitalter des Kalten Krieges nicht nur die Außenpolitik Österreichs, sondern wurde auch zu einem zentralen Bestandteil seiner Identität. Im Vorfeld des österreichischen EU-Beitritts (Beitrittsansuchen 1989, Volksabstimmung über den EU-Beitritt 1994 und EU-Beitritt 1995) spielte die Frage, ob die österreichische Neutralität mit einem EU-Beitritt vereinbar sei, eine wichtige Rolle. Schlussendlich wurde aber beides als vereinbar gesehen.

Quellen: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (15. Mai 1955). https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/at25eu/hintergrundinfo/oesterreichs-weg-in-die-eu.html (Stand 31.03.2022)