Mehrheitswahlsystem

Unter Mehrheitswahlsystem versteht man ein Wahlsystem, bei dem in so genannten Einerwahlkreisen verschiedene Kandidat*innen antreten, wobei der*die als gewählt gilt, der*die eine Mehrheit der Stimmen in diesem Wahlkreis erhält. Ist für die Zurechnung eines Mandates die absolute Mehrheit erforderlich, spricht man von absoluter Mehrheitswahl. Reicht dem*der Kandidaten*in eine relative Mehrheit, so spricht man von relativer Mehrheitswahl. Im Fall der absoluten Mehrheitswahl müssen für jene Wahlkreise, in denen kein*e Kandidat*in die absolute Mehrheit erreicht hat, so genannte Stichwahlen durchgeführt werden. In Österreich ist das Mehrheitswahlsystem verfassungsgesetzlich ausgeschlossen. Als Gegenstück zum Verhältniswahlsystem hat sich das Mehrheitswahlsystem vor allem in den anglo-amerikanischen Demokratien durchgesetzt (USA, GB, Neuseeland).

Siehe auch: Verhältniswahlrecht