Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Verabschiedet durch die Generalversammlung der UNO im Dezember 1979, in Kraft seit 1981 (in Österreich seit 1982). Verpflichtet zur gesetzlichen Verankerung der völligen Gleichberechtigung von Mann und Frau und zu Maßnahmen, um jegliche Diskriminierung von Frauen im Bildungsbereich, im Berufsleben und in allen anderen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie in Ehe- und Familienfragen zu beseitigen; verbietet den Frauenhandel und die Ausbeutung der Prostitution von Frauen. Besondere Berücksichtigung findet die Situation von Frauen in ländlichen Gebieten.

Quelle: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/internationale-frauenrechte-und-gleichstellung/konvention-zur-beseitigung-jeder-form-der-diskriminierung-der-frauen.html; https://www.unwomen.de/fileadmin/user_upload/schwerpunktthemen/internationale_konventionen/pdf/CEDAW%20dt.pdf; https://www.unwomen.de/informieren/internationale-vereinbarungen/konvention-zur-beseitigung-jeder-form-von-diskriminierung-der-frau.html (Stand 23.03.2022)