Konstitutionelle Monarchie

Variante der Monarchie, in der die Staatsgewalt auf Grundlage einer Verfassung (lateinisch „constitutio“) von einer gewählten Volksvertretung ausgeübt wird. Parlamente sind an der Gesetzgebung beteiligt, die Monarch*innen unterzeichnen Gesetze und ernennen Regierungschefs und Minister*innen. Eine demokratische Weiterentwicklung ist die parlamentarische Monarchie. In dieser wird der Herrschaftsanteil des Monarchen/der Monarchin im Wesentlichen auf Repräsentation begrenzt.

Quellen: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 1: A–M. München 2005, S. 472f; Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart 2004, S. 380;  https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/320809/monarchie (Stand 23.03.2022)