Integrationsvereinbarung

Drittstaatsangehörige, die länger als ein halbes Jahr in Österreich leben möchten, müssen sich mittels Integrationsvereinbarung, die 2017 aktualisiert wurde, dazu verpflichten, innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Deutsch-Sprachkurs zu besuchen und positiv zu absoliveren. Mit Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sie sich, innerhalb von zwei Jahren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Ziel sind Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich. Der Österreichische Integrationsfonds ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung zuständig.

Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/3/Seite.120500.html; https://www.migration.gv.at/de/leben-und-arbeiten-in-oesterreich/rahmenbedingungen-der-integration/integrationsvereinbarung/ (Stand 22.03.2022)