Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist für alle Fragen des Gleichbehandlungsgesetzes Ansprechpartnerin. Das Büro unterstand früher dem Frauenministerium, heute ist es eine selbstständig und unabhängig arbeitende Einrichtung beim Bundeskanzleramt. Neben kostenloser und vertraulicher Beratung über das Gleichbehandlungsgesetz besteht die Aufgabe der Gleichbehandlungsanwaltschaft auch darin, bei einer behaupteten Diskriminierung an den/die Arbeitgeber*in heranzutreten und, wenn dies ergebnislos bleibt, gegebenenfalls einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission (auf Bundesebene) einzubringen. Die Vertretung von Frauen vor Gericht wird von der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht übernommen, die Anwaltschaft setzt sich aber zukünftig für ein Klagsrecht ein.

Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/4/1/Seite.1860510.html; https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/4/1/Seite.1860550.html; https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/wir-ueber-uns/geschichte.html (Stand 21.03.2022)