Gemeinnütziger Wohnbau

Die Wurzeln des gemeinnützigen Wohnbaus reichen in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mehrere Entwicklungen in der österreichisch-ungarischen Monarchie waren ausschlaggebend für die gemeinnützige Bautätigkeit: der einsetzende staatliche und private Wohnbau (Dienstwohnungen für Unteroffiziere und Beamt*innen oder von Industriebetrieben und Eisenbahngesellschaften für ihre Arbeitnehmer*innen), der Gemeindewohnbau, hervorgegangen aus der Armenfürsorge, sowie der kirchlich beeinflusste Wohnbau, ebenfalls aus der sozialen Fürsorge entstanden. Nach dem 1. Weltkrieg war es in Wien die „Siedlerbewegung“, die den genossenschaftlich organisierten Wohnbau vorantrieb. Zur Überwindung der Kriegsfolgen des 2. Weltkrieges setzte eine Welle des Neubaubooms vor allem nach 1955 ein, der zu den Funktionalbauten der 60er an den Stadträndern führte. Heute gibt es 185 gemeinnützige Bauvereinigungen in Österreich. Ihre regulativen Prinzipien sind im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verankert.

Siehe auch: Siedlerbewegung, Gemeindewohnung – Kommunaler Wohnbau

Quellen: https://www.gbv.at/; Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG); Bauer, Eva (2006). Gemeinnütziger Wohnbau in Österreich – Zu Geschichte, Funktion und künftiger Perspektive. In: Kurswechsel 3/2006: S.20-27.