Fatwa

Die islamischen Rechtsquellen lassen Rechtsgelehrten relativ viel Spielraum für die Interpretation. Zur Klärung kann sich der Gläubige oder der Jurist an einen Rechtsgelehrten („Mufti“) wenden, der eine „Fatwa“ (Rechtsgutachten) ausspricht. Es handelt sich dabei sozusagen um ein Rechtsgutachten, das auf Basis der Rechtsquellen, die in der jeweiligen Rechtsschule gelten, erstellt wird.

Quelle: http://religion.orf.at/lexikon/stories/2553009/