Europäische Verfassung

Die Verfassungsdebatte ist fast so alt wie der Integrationsprozess selbst. Immer wieder wurden Vorstöße zur Schaffung einer europäischen Verfassung gemacht – vom Vorschlag zur Installierung einer „Satzung für Europa“ 1953 bis zum „Spinelli-Entwurf“ 1984, der schon die Form einer richtigen Verfassung trägt und vor allem institutionelle Bestimmungen oder Bestimmungen über die Politiken der Union, aber auch Grundrechte festhält. Ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung wurde mit der Verabschiedung der Europäischen Charta der Grundrechte auf dem Gipfel in Nizza im Dezember 2000 unternommen. Der auf dem Gipfel von Laeken im Dezember 2001 eingesetzte Konvent zur Zukunft der Union stellte eine weitere bedeutende Etappe in der Verfassungsdebatte dar. Sein ausdrückliches Ziel war es, eine europäische Verfassung auszuarbeiten. Seine Arbeiten schloss der Konvent am 10. Juli 2003 ab, nachdem eine Einigung über einen Vorschlag für eine europäische Verfassung erreicht werden konnte. Am 18. Juni 2004 konnte schließlich auch bei der Regierungskonferenz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs eine Einigung über den Entwurf einer europäischen Verfassung erzielt werden, worauf die EU-Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober in Rom die erste europäische Verfassung unterzeichneten. 2005 geriet der Ratifikationsprozess jedoch ins Stocken. Nachdem die Bevölkerung in Frankreich und den Niederlanden der Verfassung im Mai und Juni 2005 eine Absage erteilt haben, verordneten sich die Staats- und Regierungschefs eine mehrjährige Denkpause. Erst die deutsche EU-Ratspräsidentschaft brachte mit der „Berliner Erklärung“ im März 2007 wieder Bewegung in die Sache. Eine Regierungskonferenz erhielt von den Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 den Auftrag, einen „Grundlagenvertrag“ auszuarbeiten, der im Oktober auf dem EU-Gipfel in Lissabon auch gebilligt wurde. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages war die Ratifizierung durch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. Nachdem die Iren in einer Volksabstimmung 2008 den Vertrag abgelehnt hatten, fand sich die EU erneut in einer politischen Krise wider.

Nach Verhandlungen mit Irlands Ministerpräsident Cowen gestand die EU Irland in Folge Souveränitätsgarantien in bestimmten Politikfeldern zu. In einem nicht unumstrittenen zweiten Referendum 2009 stimmte das irische Volk dann zu.

Nachdem die polnische Regierung und der EU-kritische tschechische Präsident Klaus als Letzte den Vertrag ratifiziert hatten, trat der Vertrag von Lissabon nach langem Ringen und dem Scheitern des ursprünglichen Verfassungsvertrages am 1.12.2009 in Kraft. Er enthält neben einer Grundrechtecharta eine Garantie der vier Grundfreiheiten sowie Bestimmungen zur europäischen Solidarität und Sicherheit.

Quellen: www.focus.de/politik/ausland/eu/eu-referendum-irland-sagt-ja-im-zweiten-anlauf_aid_441567.html http://www.eu-info.de/europa/eu-vertraege/EU-Verfassung/ (Stand 15.03.2022)