Drittstaatenregelung

Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt Rechte von Flüchtlingen wie jenes auf Asyl fest, garantiert aber keinen Anspruch auf Schutz in einem bestimmten Land, Flüchtlinge können sich den Staat also nicht aussuchen. Drittstaatenregelungen wie das Dublin-Übereinkommen halten fest, dass Personen, die sich nach ihrer Flucht bereits in anderen sicheren Ländern („Drittstaaten“) aufgehalten haben, in Österreich zwar Asyl beantragen können, der Antrag jedoch in einem Vorverfahren als unzulässig zurückgewiesen und der/die Asylwerber*in in den zuständigen Staat zurückgeschoben wird.