Briefwahl

Mit der Wahlrechtsreform 2007 wurde die Briefwahl im Inland eingeführt: Um davon Gebrauch machen zu können, ist die Wahlkarte beim Gemeinderat von den Wahlberechtigten zu beantragen, die Wahlkarte ist vor Schließen des letzten Wahllokales auszufüllen und dann mit einer eidesstattlichen Erklärung per Post an die Wahlbehörde zu senden.

Die Briefwahl im Ausland gibt es seit 1990 für wahlberechtigte Österreicher*innen ohne Wohnsitz in Österreich. Mit der Reform 2007 wurde das Prozedere dieser Wahl vereinfacht, man benötigt künftig ebenfalls nur mehr eine eidesstattliche Erklärung und die Wahlkarte zur Stimmabgabe. Außerdem können Auslandsösterreicher*innen nun ein 10-Jahres-Abonnement der Wahlkarten bestellen und so die Wahlkarte automatisch erhalten. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden.

Quelle: https://www.bmi.gv.at/412/Briefwahl.aspx (Stand 14.03.2022)