Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Ausschuss der Regionen wurde durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und besteht aus 344 Vertreter*innen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss auf vier Jahre ernannt werden. Er wird vom Rat oder der Kommission zu regional relevanten Fragen in verschiedenen Bereichen (Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Soziales) gehört und muss seit dem In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrags auch in folgenden Bereichen konsultiert werden: Umwelt, Sozialfonds, Berufsbildung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verkehr. Er kann zudem von sich aus Stellungnahmen abgeben und muss vom Europäischen Parlament gehört werden.