Auschwitz-Erlass

Befehl Heinrich Himmlers vom 16. Dez. 1942, alle „Zigeuner“, die sich noch im „Reich“ befanden, in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zu deportieren und dort zu ermorden. Ausgenommen werden sollten davon die wenigen als „reinrassig“ („arisch“) klassifizierten „Zigeuner“, sozial angepasst lebende „Zigeuner“ und jene, die kriegswichtig waren, entweder in der Wehrmacht oder als Zwangsarbeiter*innen in der Rüstungsindustrie. Sie sollten jedoch zwangssterilisiert werden.