Aufenthaltserlaubnis

Rechtstitel, der Drittstaatsangehörigen zeitlich befristet und an gewisse „Zwecke des Aufenthalts“ gebunden den Aufenthalt auf dem Staatsgebiet erlaubt. Diese „Zwecke des Aufenthalts“ sind in einem entsprechenden Gesetz aufgezählt. Eine Aufenthaltserlaubnis muss von einer Niederlassungsbewilligung unterschieden werden. Diese wird zwar ebenfalls zeitlich befristet ausgestellt, berechtigt aber zur selbstständigen oder unselbstständigen Ausübung eines Berufs.