Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung zur finanziellen Risikoabdeckung im Fall der Arbeitslosigkeit. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen geleistet. Die wesentlichen Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sonderunterstützungen, aktive Arbeitsmarktpolitik, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Die wesentliche rechtliche Grundlage bildet das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977. Träger ist das Arbeitsmarktservice Österreich.