Anschluss-Verbot

Verbot über die Vereinigung Österreichs mit Deutschland. Politische Bedeutung erlangte der Anschluss-Gedanke vor allem nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie, da nur wenig Vertrauen in die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Restösterreich bestand.

Die Nationalversammlung von Deutsch-Österreich erklärte Österreich deshalb am 12. November 1918, dem Gründungsdatum der Republik, auch zum Bestandteil der Deutschen Republik. In Artikel 88 des Staatsvertrags von Saint-Germain wurde jedoch ein Verbot des „Anschlusses“ ohne Zustimmung des Völkerbundrats festgehalten.

Mit der Machtübernahme Hitlers in Deutschland 1933 erhöhten die Nationalsozialisten in Deutschland und Österreich ihren Druck auf Österreich. Der Einmarsch deutscher Truppen in Österreich erfolgte am 12. März 1938. Als Hitler am 15. März 1938 den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich auf dem Wiener Heldenplatz verkündete, bejubelten dies tausende Österreicher*innen.

Der „Anschluss“ wurde in der in der Moskauer Deklaration 1943 ebenso wie in der österreichischen Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 für „null und nichtig“ erklärt, ein neuerliches Verbot erfolgte durch Artikel 4 des Staatsvertrags von 1955.