© CC BY-SA 2.0 www.sommer-in-hamburg.de via flickr

Gewalt gegen Frauen

In Österreich hat jede fünfte Frau (20 Prozent) körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt – europaweit sogar jede Dritte (33 Prozent) (vgl. European Union Agency for Fundamental Rights 2014). Die Täter sind fast immer Männer und meist aus dem nahen sozialen Umfeld – Partner, Ehemänner, Väter, Brüder. Das ist mit ein Grund, dass es in diesem Bereich einen eklatanten Mangel an verlässlichen Zahlen und eine hohe Dunkelziffer gibt – oft schweigen Frauen und Mädchen aus Scham und Schuldgefühlen, um die Täter, ihre Kinder und sich selbst zu schützen. Zahlen aus 2014 zeigen, dass europaweit nur 14 Prozent ihre schlimmste Gewalterfahrung gemeldet haben (vgl. European Union Agency for Fundamental Rights 2014). Ein zentrales Thema der zweiten Frauenbewegung war die Forderung der Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper und ihre Sexualität. Dabei wurde auch aufgedeckt, dass Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem darstellt, das in hohem Ausmaß stattfindet und dem Recht auf Leben in Freiheit, Würde, Sicherheit und Unversehrtheit widerspricht. Da die Problematik nicht mehr ignoriert werden konnte, wurde Gewalt gegen Frauen 1993 bei der zweiten UN Menschenrechtskonvention in Wien als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Damit wurde der Schutz vor Gewalt auch im Privaten als Aufgabe des Staates rechtlich verankert. Gewalt gegen Frauen wurde dabei definiert als

„jede gegen eine Frau auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich“ (UN 1993).

Staaten sind damit aufgefordert, dieses Phänomen ernst zu nehmen, zu erfassen und zu bekämpfen, wodurch es seit den 1990er Jahren zu einer Zunahme an nationalen und internationalen Maßnahmen und Vereinbarungen gekommen ist. Ein Meilenstein auf diesem Weg war auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde und deswegen auch als Istanbul-Konvention bezeichnet wird.

Steigende Zahlen bei Frauenmorden über mehrere Jahre und eine Serie an Femiziden (Tötungen weiblicher Personen aufgrund ihres Geschlechts) in Österreich im Jahr 2021 führte zu einer verstärkten medialen Aufmerksamkeit für das Thema und zu einer gesellschaftlichen Debatte über mangelnde Präventionsmaßnahmen von staatlicher Seite, fehlende umfassende Risikoprognosen potentieller Täter und zu geringe finanzielle Mittel für Opferschutzorganisationen.

Quellen