Wahlermittlungsverfahren

Seit der Nationalratswahlordnung 1992 (NRWO) wird bei der Mandatsermittlung ein bundesweiter Verhältnisausgleich – im Gegensatz zum früheren Reststimmenverfahren – angewendet. Dadurch soll bewirkt werden, dass bei Nationalratswahlen jede Partei (mit möglichst geringen wahlarithmetischen Abweichungen) insgesamt so viele Mandate erhält, als ihrem bundesweiten Stimmenanteil entspricht. Dabei ist die d`Hondt`sche Berechnungsmethode auf das bundesweite Wahlergebnis (Parteisummen) anzuwenden, wobei in den diesbezüglichen Tabellen die 183-größte Zahl (Wahlzahl) zu ermitteln ist und jeder Partei so viele Mandate zuzuweisen sind, so oft diese Zahl in ihrer Parteisumme enthalten ist.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/FAQ/WAHL/ERMNRWAHL/index.shtml (Stand 02.03.2022)