Verfassungsrang

Wenn es zum Beispiel heißt, ein Gesetz steht in Verfassungsrang, bedeutet das, dass das Gesetz in der Hierarchie eine Stufe höher gehoben wird, also quasi zu einfachem Verfassungsrecht wird. Gesetze, die im Verfassungsrang stehen, bedürfen im Nationalrat (Parlament) einer 2/3-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Abgeordneten, nicht nur eine relative oder absolute (über 50% der Stimmen) Mehrheit. Das heißt Gesetze im Verfassungsrang haben eine höhere Bestandskraft, weil sie einerseits einer größeren Mehrheit für ihre Erzeugung bedürfen, aber auch für ihre Abschaffung bzw. Änderung.

Die Normen der österreichischen Rechtsordnung stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander. Im Stufenbaumodell der österreichischen Rechtsordnung stellen Verfassungsprinzipien die höchste Stufe dar, gefolgt vom primären und sekundären Gemeinschaftsrecht (EU-Recht). Die nächste Stufe bildet das einfache Verfassungsrecht, welches wiederum die Grundlage für einfache Gesetze liefert. Verordnungen stehen als generelle Akte der Verwaltung an weiterer Stelle. Das heißt zum Beispiel, dass ein Gesetz auf Verfassungsrecht beruhen muss und umgekehrt die Verfassungsnormen wiederum mit den Bauprinzipien (Liberalismus, Republikanismus, Gewaltenteilung, Föderalismus, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit) der Verfassung konform sein müssen. Oder dass eine Verordnung einer Behörde auf einem Gesetz beruhen muss. Die jeweilige Norm beruht also immer auf der nächst höheren. Das hat auch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Unterhalb der Verordnungen befindet sich die Stufe der individuellen Vollzugsnormen (Bescheide, Urteile oder Beschlüsse), die oft mit Vollstreckungsakten, also faktischen Handlungen umgesetzt werden.

Quelle: https://richtervereinigung.at/justiz/rechtssystem/stufenbau-der-rechtsordnung/ (Stand 01.03.2022)