Schengener Durchführungsübereinkommen

Das Schengener Durchführungsübereinkommen aus dem Jahr 1990 regelt nicht nur den Entfall aller Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den Vertragsstaaten, sondern vor allem neue Formen der Zusammenarbeit und Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel: Vereinbarungen zur polizeilichen Zusammenarbeit, Errichtung des Schengener Informationssystems (SIS), eines grenzübergreifenden automatisierten Fahndungssystems, intensive Überwachung der Außengrenzen einschließlich der Flug- und Seehäfen; Schaffung und Einführung eines einheitlichen Schengen-Visums, Erleichterung der internationalen Rechtshilfe und Auslieferung, Festlegung gemeinsamer Kriterien für die interne Aufteilung von Asylwerber*innen nach dem Erstasyllandprinzip, Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Drogenkriminalität Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Verfolgung und Observation Tatverdächtiger. Es trat 1995 in Kraft und bildet zusammen mti dem Schengener Abkommen von 1985 sowie den auf Grundlage beider Dokumente angenommenen Bestimmungen sowie den damit verbundenen Abkommen den so genannten „Schengen-Besitzstand“.

Siehe auch: Schengen-Besitzstand, Schengener Informationssystem , Schengener Abkommen

Quelle: https://www.eu-info.de/europa/schengener-abkommen/ (Stand 17.02.2022)