Reichsbürgergesetz 13. Verordnung

Die 13. Verordnung vom 1. Juli 1943 bestimmte, dass „strafbare Handlungen“ von als jüdisch verfolgten Menschen von der Polizei geahndet würden und dass deren gesamtes Vermögen nach ihrem Tod an das Reich fiel. Die Vermögensklausel legalisierte (nachträglich) den völligen Vermögensentzug der nach den Nürnberger Rassengesetzen als jüdisch klassifizierten  Bevölkerung, die sich unter Umständen noch im Reich selbst befand.

Quelle: http://www.verfassungen.de/de33-45/reichsbuerger35-v13.htm (Stand 17.02.2022)