Parlamentarische Klubs

Abgeordnete der selben wahlwerbenden Partei (mindestens fünf) können sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenschließen. Zu einem Klub zählen die Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats und des EU-Parlaments. Auch Abgeordnete, die nicht der selben wahlwerbenden Partei angehören, können unter der Zustimmung der Mehrheit des Nationalrats einen Klub bilden. Jedoch können Abgeordnete der selben wahlwerbenden Partei nur einen einzigen Klub gründen, sollten also Abgeordnete der selben Partei mehrere Klubs gründen, erlangt nur der Klub, der mehr Mitglieder umfasst, Klubstatus. Die Gründung eines Klubs ist heute nur noch zu Beginn einer neuen Legislaturperiode erlaubt. Die Bestimmungen zu Klubs in der Geschäftsordnung des Nationalrats beziehen sich u.a. auf Redezeitbeschränkungen oder die Anzahl von Klubmitgliedern in Ausschüssen. Ein Klub hat außerdem Anspruch auf finanzielle Förderung.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/PK/PK/index.shtml (Stand 05.04.2022)